Unsere Sicherheitsmitarbeiterinnen und Sicherheitsmitarbeiter sind alle nach § 34a der Gewerbeordnung (Bewachungsgewerbe) durch die IHK geschult bzw. geprüft.
Dazu kommt eine umfassende Überprüfung durch das Ordnungsamt Hattingen und durch die Bezirksregierung Arnsberg.
Im Bereich der Flüchtlingsunterkünfte setzen wir vermehrt Mitarbeiter ein, die auch die jeweiligen Sprachen der Gäste sprechen (Arabisch, Farsi etc.).
In internen und externen Schulungen werden sie auf Ihre Aufgaben vorbereitet bzw. weitergebildet.
Tadellose Umgangsformen sind dabei selbstverständlich.
Außerdem bieten wir in unserem Servicebereich neben den klassischen Aufgaben wie Garderobieren und Einlaßkontrollen auch Dolmetscher und Sprachmittler an.